Gleich zwei Mal mußte die „Pro-Bewegung“ heute Niederlagen vor dem OVG Berlin-Brandenburg einstecken.

1. „Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat auf die Beschwerde des Landes Berlin den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. Oktober 2011 aufgehoben, mit dem der Bezirk Tempelhof-Schöneberg verpflichtet worden war, dem Bundesverband der Bürgerbewegung pro Deutschland das Gemeinschaftshaus Lichtenrade für seinen am 26. November 2011 geplanten Bundesparteitag zu überlassen. Der Antrag der Bürgerbewegung pro Deutschland auf Gewährung von Eilrechtsschutz wurde zurückgewiesen. mehr …

2. „Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Erwähnung der Bürgerbewegung pro Köln e.V. in den Verfassungsschutzberichten des Bundesinnenministeriums für die Jahre 2008, 2009 und 2010 rechtmäßig war, und damit das die Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt. … Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.“ mehr …